Und genau darum lohnt sich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Zwei Hundehalter treffen beim Spaziergang aufeinander. Es kommt zum Kampf zwischen den beiden Tieren. Eine Frau bricht sich dabei die Hand und erleidet bei der anschließenden OP eine Lungenembolie und einen Schlaganfall. Wer haftet und wie hoch fällt das Schmerzensgeld aus? Das hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden.
Was ist passiert?
Eine Frau geht im Sommer 2016 mit ihrem Hund in Mannheim spazieren. Der Golden Retriever ist dabei nicht angeleint. Sie begegnet einem Mann mit einem – ebenfalls nicht angeleinten – Schäferhund. Obwohl beide Hundehalter versuchten, ihre Tiere festzuhalten, kommt es zu einem Kampf zwischen den beiden Hunden.
Dabei wird die Frau in die Hand gebissen und zieht sich dabei auch noch einen offenen Bruch an der Mittelhand zu. Sie muss operiert werden. Doch damit nicht genug. Nach der OP erleidet die Frau am selben Tag eine Lungenembolie und einen Schlaganfall.
Das sind zwar keine typischen Folgen eines Hundebisses, aber wurden durch diesen letztendlich verursacht, stellt ein Sachverständiger fest.
Wie ist es zum Biss gekommen? Laut der geschädigten Frau hielt sie ihren Hund am Halsband fest, der Schäferhund lief auf sie zu und biss sie in die Hand. Der Mann gab an, die Frau habe versucht die Hunde mit den Händen zu trennen und es sei dadurch zur Verletzung gekommen.
Das Urteil
Das Landgericht Mannheim verurteilt den Mann zunächst zu 50.000 Euro Schadensersatz. Er habe seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt und stehe daher voll in der Haftung. Er ging in Einspruch.
Die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe indes entschieden jedoch anders. Es müssen beide Parteien haften. Der Mann muss somit „nur“ 25.000 Euro zahlen (Aktenzeichen 7 U 24/19).
Zwar verursachte der Schäferhund des Mannes die Verletzung der Frau. Diese müsse sich aber die ebenso bestehende Tiergefahr ihres eigenen Hundes – dem Golden Retriever anrechnen lassen.
Quelle: Pfefferminzia Autorin |
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