Berufsunfähigkeit? Sie kann jeden treffen …


Immer noch besteht das Vorurteil, dass Menschen, die noch nicht in den Fünfzigern sind und nicht körperlich arbeiten, keine Berufsunfähigkeitsversicherung benötigen. Sowohl die eine als auch die andere Annahme treffen jedoch nicht zu, wie aktuelle Zahlen zeigen. Berufsunfähigkeit gehört zu einem häufig unterschätzten Risiko. 

… und trifft, statistisch gesehen, immerhin jeden Vierten: Rund 25 Prozent aller Berufstätigen müssen vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gesundheitsbedingt aus dem Beruf ausscheiden.

Laut einer Forsa-Umfrage glauben jedoch nur 10 Prozent aller Berufstätigen, dass sie persönlich von einer Berufsunfähigkeit betroffen sein könnten. Der Gedanke „Mich wird es schon nicht treffen“ hält sich vor allem bei jungen Menschen hartnäckig. Verständlicherweise denkt niemand gern daran, dass er eines Tages vielleicht so sehr eingeschränkt sein wird, dass er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Dies gilt umso mehr, wenn junge Menschen gerade erst beruflich durchstarten. Tatsächlich steigt das Risiko mit zunehmendem Alter: Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Betroffenen werden zwischen 50 und 60 Jahren berufsunfähig. Und trotzdem erkranken und verletzen sich auch Berufsanfänger mitunter so schwer, dass nichts mehr ist, wie es vorher war. Das sind jene 6 Prozent, die schon vor dem 35. Lebensjahr berufsunfähig werden.

Neben dem Lebensalter gibt es ein zweites typisches Fehlurteil zum Thema Berufsunfähigkeit: „Mich wird es nicht treffen, denn ich arbeite ja im Büro/in einer Kanzlei/in einer Praxis.“ Aber körperlich schwere Arbeit ist schon längst nicht mehr der häufigste Grund dafür, dass Menschen aus dem Berufsleben ausscheiden. Weniger als 10 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit haben ihre Ursache in einem Unfall.

Über 90 Prozent hingegen sind die Folge von Erkrankungen. Ursache Nummer eins sind heute vor allem psychische Erkrankungen, gefolgt von Herz-Kreislauf-, sowie Wirbelsäulen- und Gelenkerkrankungen, welche dabei eine traurige Rolle spielen.

Krankheiten also, die in hohem Maße auch und vor allem bei Berufen mit sitzender Tätigkeit auftreten.

Psychisch krank werden Menschen oft aufgrund des immer stärker zunehmenden Termin- und Leistungsdrucks und des damit einhergehenden Stresses – und das trifft auch die Menschen in „Büroberufen“. Hinzu kommt, dass für einige orthopädische Erkrankungen wie etwa beispielsweise der Bandscheibenvorfälle das Risiko in den sitzenden Berufen ebenfalls signifikant erhöht ist.

Für den frühen Abschluss gibt es allerdings ein noch viel überzeugenderes Argument, denn ….. !

Es kann jeden zu jeder Zeit treffen. Und dann? Wer leistet finanzielle Unterstützung? Der Staat? – Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur mit geringfügigen Leistungen.

Die – ohnehin extrem niedrige – gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift nur dann, wenn der Betroffene innerhalb der letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung insgesamt mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt hat. Dies gilt als eine versicherungsrechtliche Voraussetzung. Weiterhin muss der Betroffene bereits mindestens fünf Jahre lang versichert sein (so genannte Wartezeit).

Wird eine Erwerbsminderungsrente bewilligt, reicht das Geld höchstens für Grundbedürfnisse!

Da Erwerbsminderungsrenten in der Regel etwas geringer ausfallen als die tatsächlichen Altersrenten, lohnt es sich, frühzeitig für eine mögliche Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Das ist insbesondere für den Hauptversorger der Familie wichtig.

Auch Dr. Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des Gesamtverbandes Deutscher Versicherungswirtschaft e.V., rät bereits Berufsanfängern zum Abschluss dieser wichtigen privaten Versicherung!

Zitat:
 „Berufsunfähigkeit trifft keineswegs nur ältere Erwerbstätige. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig gegen das Risiko abzusichern – zumal der Versicherungsschutz in jungen Jahren auch wesentlich günstiger zu bekommen ist.“

HINWEIS
Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit werden häufig gleich gesetzt, unterscheiden sich jedoch.
Eine Erwerbsminderung im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung liegt vor, wenn man nicht mehr in der Lage ist, irgendeinem Beruf nachzugehen. Eine Berufsunfähigkeit im Sinne der privaten Versicherung tritt hingegen bereits ein, wenn man nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages einen bestimmten – in der Regel den aktuellen – Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Kriterien für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind also strenger als die der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

(Quelle: GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und procontra-online)