Geschäftsinhaltsversicherung


Geschäftsinhaltsversicherung

Versicherungsschutz für technische und kaufmännische Betriebseinrichtung

Durch Feuer-, Einbruchdiebstahl/Vandalismus-, Leitungswasser- oder Sturmschäden kann die wirtschaftliche Existenz eines Betriebes gefährdet sein. Gegen viele Schäden kann der Versicherungsnehmer trotz Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt nichts unternehmen.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann ihn zumindest vor den wirtschaftlichen Folgen eines Schadens schützen.

Was ist im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung versichert?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung (z.B. Möbel, Regale, Büromaterial, Dekorationsmittel wie Gardinen und Pflanzen, Fotokopiergeräte, PCs) sowie auf die vorhandenen Waren oder Vorräte.
Welche Gefahren sind versichert?
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist eine gebündelte Versicherung zur Abdeckung gewerblicher Risiken, die üblicherweise die nachfolgenden Gefahren umfasst:
– Feuer
– Einbruchdiebstahl- und Raub (inkl. Vandalismus)
– Leitungswasser
– Sturm- und Hagel
– Klein Betriebsunterbrechungsversicherung für die vorgenannten Gefahren
 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Versichert ist die gesamte Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) inkl. Profilbaugläser, Glasbausteine und Betongläser bis 8 qm Einzelscheibengröße.

Bis 500,- EUR je Schadenereignis sind darüber hinaus versichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.

Gesondert zu beantragen sind Werbeanlagen, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, sowie besondere Verglasungen wie Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung. Des weiteren Abdeckungen von Sonnenkollektoren, Aquarien- / Terrarienscheiben, Schriftscheiben von Fotosetzgeräten.

Nicht versicherbar sind Verglasungen an Fahrzeugen, Kopiergeräten, geschlossenen Kühlanlagen, Tanzflächen aus Glas, beschädigte Verglasungen, nicht einwandfrei brennende Leuchtröhren sowie Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays.

Was ist bei Büro- und Geschäftsgebäuden versichert?

Versichert ist die gesamte mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) bis 8 qm, inkl. Profilbaugläser, Glasbausteine und Betongläser.

Bis 500,- EUR sind mitversichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.

Gesondert zu beantragen sind: Verglasungen von Ladengeschäften und Gaststätten, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, Werbeanlagen, Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Abdeckungen von Sonnenkollektoren.

Hier kann entweder die Verglasung des gesamten Gebäudes versichert werden oder aber nur die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (dies sind z.B. Verglasungen von Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller-, und Bodenräumen, Windfängen oder Wetterschutzvorbauten).

Was ist generell NICHT versichert?
Eine Glasversicherung entschädigt nur bei Glasbruch, nicht versichert sind Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen).