BERUFSUNFÄHIGKEIT


Antworten auf häufig gestellte Fragen


Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Jeder, der seine Arbeitskraft absichern muss, sollte einen Schutz bei Berufsunfähigkeit haben. Die gesetzliche Rentenversich-erung bietet bei Invalidität mit der Erwerbsminderungsrente nur bedingt Schutz – und dann auch nur in geringer Höhe. Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnten. Eine halbe Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Sie noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten könnten. Voraussetzung sind grundsätzlich 60 Beitragsmonate bei der Rentenkasse und davon mindestens 36 Pflichtbeiträge.


Reicht denn nicht eine Unfallversicherung? Muss es gleich eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Nein. Die Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall, in dessen Folge eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Sie leistet nicht bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit, die viel häufiger auftritt.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsschutz?
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen Versicherer mit den besseren Bedingungen bereits, wenn Sie als Kunde Ihre zuletzt ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Bei Angeboten mit schlechteren Bedingungen schauen die Versicherer, ob Sie weder in Ihrem Job arbeiten können noch in einer anderen Tätigkeit, die Ihrer bis dahin erreichten beruflichen Qualifikation, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Erst dann wird die vereinbarte Rente bei Berufsunfähigkeit gezahlt.

Bei einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen erst Geld, wenn Sie als Versicherter zu nahezu 100 Prozent invalide ist, Sie also weder Ihrem Job noch irgendeiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Die berufliche Qualifikation, Erfahrung, bisherige Lebensstellung oder Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Möglichkeit, stundenweise zu arbeiten, schließt eine Erwerbsunfähigkeit nicht unbedingt aus.


Sollte ich mich mit meinem Schreibtisch-Job überhaupt für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern? Ich kann doch meinem Job auch nachgehen, wenn ich im Rollstuhl sitze.

Auch für Sie ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung interessant. Sie könnten psychisch erkranken, Krebs bekommen oder wegen Rückenproblemen nur noch eingeschränkt am Schreibtisch tätig sein können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch für Büroangestellte sinnvoll.


Gibt es ein Höchstalter, bis zu dem ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur abschließen kann?

Viele Versicherer bestimmen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ein Höchsteintrittsalter. Bei manchen Versicherern liegt es bei 55 Jahren, bei anderen bei 60 oder sogar 64 Jahren. Oft erhalten ältere Antragsteller allerdings derart ungünstige Ver-tragsbedingungen, dass der Schutz für sie nicht mehr infrage kommt. Oft genug werden sie außerdem wegen Vorerkrankungen ohne Vertrag bleiben. Ein spät abgeschlossener Vertrag ist darüber hinaus extrem teuer.


Ist meine Berufsunfähigkeitsrente sicher? Was passiert, wenn mein Versicherer pleitegeht?

Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz sind die vertraglichen Leistungen über einen gesetzlichen Sicherungsfonds geschützt.


Ist eine Kombination aus Sparvertrag und privatem Berufsunfähigkeitsschutz günstig? Mir wurde eine Fondspolice mit Berufsunfähigkeitsschutz angeboten.

Geldanlage und die Absicherung gegen Risiken wie Berufsunfähigkeit sollte man trennen. Wer guten Schutz bei Berufsunfähig-keit anbietet, macht noch lange keine gute Kapitalanlage. Die Absicherung in Falle einer Berufsunfähigkeit ist außerdem allein schon teuer. Das stellt gerade für junge Leute eine finanzielle Belastung dar. Der zusätzliche Anteil für die Geldanlage verteuert ihn noch einmal erheblich. Wer wenig verdient oder arbeitslos wird, ist mit einem teuren Kombivertrag finanziell schnell über-fordert und kann irgendwann gezwungen sein, den Vertrag zu kündigen. Er verliert dann ebenfalls den Schutz bei eintretender Berufsunfähigkeit.

Schon die Vertragsgestaltung bei einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung birgt viele Fallen. Wird dieser Schutz mit einem anderen Produkt verbunden, erschwert dies den Durchblick zusätzlich. Meiden Sie derartige Kombinationen vor allem, wenn …

  • … im Vertrag noch eine allgemeine Verweisungsmöglichkeit steht, der Versicherte also nicht nur auf seinen zuletzt aus-geübten Beruf, sondern auch auf alle anderen Tätigkeiten, die er aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben kann, verwiesen werden könnte. Einen Berufsunfähigkeitsschutz ohne diesen sogenannten Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollten heute möglichst keiner mehr abschließen.
  • … die zugesicherte Rente bei Berufsunfähigkeit zur Absicherung im Notfall zu gering angesetzt wird.
  • … die Laufzeit des Versicherungsschutzes bei Berufsunfähigkeit zu kurz bemessen ist. Einige Versicherer regeln für die Risikolebensversicherung Laufzeitbeschränkungen, was dazu führen kann, dass junge Leute den Berufsunfähigkeits-schutz nicht bis zum 65. / 67. Lebensjahr bekommen, weil diese Laufzeitbegrenzung auch im Kombi-Vertrag greift. Dann ist es besser, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und die Laufzeitbegrenzung nur für die Risikolebensversicherung zu akzeptieren, sofern eine Todesfallabsicherung zusätzlich gewünscht ist.
  • … wenn die Laufzeit für den anteiligen Sparvertrag 20 oder 30 Jahre beträgt, obwohl Sie heute ihre finanzielle Situation in den nächsten 10 bis 15 Jahren noch gar nicht überschauen können. Mit einem separaten Vertrag können Sie die kürzere Laufzeit vereinbaren und später entscheiden, ob die das Geld zum Beispiel in die Eigentumswohnung stecken oder neu anlegen, für die Altersvorsorge.

Es gibt noch eine Vielzahl anderer Vertragsklauseln, die von Bedeutung sein können. Wer eine Kombination aus Sparanlage und Berufsunfähigkeitsschutz wählt, kann sich nicht an den Finanztest-Ergebnissen orientieren und ist darauf angewiesen, den Ver-trag selbst zu checken. Hilfe dabei bietet das Finanztest-Infodokument Checkliste Berufsunfähigkeitsversicherung mit über 20 Prüfpunkten, die Sie Ihrem Anbieter zum Ausfüllen vorlegen können.


Sollten Auszubildende und Studenten bereits einen Vertrag abschließen – und welche Verträge eignen sich?

Es ist grundsätzlich zu empfehlen, sich früh um guten Versicherungsschutz im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit zu kümmern. Das gilt ganz besonders für Auszubildende. Denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt frühestens nach fünf Jahren Beitragszahlung eine Erwerbsminderungsrente. In jungen Jahren ist außerdem die Wahrscheinlichkeit am höchst-en, einen akzeptablen Vertrag zu bekommen. Mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko von Vorerkrankungen und damit einer Ablehnung des Versicherungsantrags. Versicherer müssen einen Antragsteller nicht akzeptieren.

Doch nicht jeder Vertrag eignet sich für Auszubildende mit geringem Einkommen. Wichtig ist, dass die anfänglich wegen des geringen Ausbildungsgehalts häufig zunächst niedrige Rentenvereinbarung über eine gute Nachversicherungsgarantie später ohne eine erneute Gesundheitsprüfung deutlich erhöht werden kann.

Auch Studenten sollten sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern und auf eine gute Nachversicherungsgarantie achten, über die sie die vereinbarte Rentenzahlung später ohne erneute Gesundheitsprüfung ausreichend erhöhen können. Grund: Alle Versicherer beschränken zunächst die maximal mögliche Rente bei Berufsunfähigkeit auf meist 1.000 Euro im  Monat. Die für Studenten erreichbare monatliche Rente im Fall der Berufsunfähigkeit reicht später zur Absicherung nicht aus.

Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt nachträglich die Erhöhung der Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit zum Beispiel bei Berufseinstieg, Gehaltserhöhung, Heirat oder Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Studenten und Auszubild-ende sollten außerdem unbedingt darauf achten, dass im angebotenen Vertrag ihr angestrebter Beruf als Maßstab für eine Berufsunfähigkeit zugrundegelegt wird. In schlechteren Verträgen würde der Versicherer in der ersten Zeit oder vielleicht sogar bis zum Ende von Studium oder Ausbildung erst bei einer Erwerbsunfähigkeit zahlen.


 Was ist ein Einsteiger-Tarif?

Einsteiger-Tarife oder „Starterpolicen“ wer- den für junge Leute angeboten. Sie sind zunächst preisgünstiger als Normaltarife, weil sie in jedem Vertragsjahr bei der Beitragsbestimmung das tatsächliche Alter des Kunden zugrundelegen. Junge Leute zahlen noch nicht viel. In der Regel müssen solche Verträge aber spätestens dann auf einen Normaltarif umgestellt werden, wenn der Kunde 35 Jahre alt ist. Dann steigt der Beitrag auf einmal deutlich. Bleibt die Umstellung aus, würde der Beitrag in späteren Jahren viel zu teuer werden.


Kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

Eine Kündigung ist möglich, sollte aber nur ausgesprochen werden, wenn Ihnen ein besserer Neuvertrag schriftlich vorliegt oder Sie den Schutz nicht mehr benötigen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig, da- nach jährlich mit einer Frist von drei Monaten. Beachten Sie bitte, dass der Abschluss des Neuvertrags nicht zur außerordent-lich Kündigung berechtigt. Beachten Sie auch, dass beim Wechsel des Versicherers eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt. Der neue Versicherer prüft, ob Vorerkrankungen vorliegen und ob er diese Risiken gegen Aufschlag oder gar nicht versichert. Wer völlig gesund ist, kann versuchen, bei der Konkurrenz einen Vertrag mit besseren Bedingungen zu ergattern. Vorrangiges Kriterium beim Wechsel des Anbieters sollten bessere Vertragsbedingungen sein.


Was passiert bei einem Berufswechsel? Muss ich das meinem Berufsunfähigkeitsversicherer melden?

Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen – unabhängig davon, zu welcher Gefahren- stufe Ihr neuer Beruf zählt. Der Berufs-wechsel muss dem Anbieter nach den aktuellen Bedingungen auch nicht mitgeteilt werden. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Manche Verträge regeln allerdings, dass bei der Prüfung, ob eine Berufsunfähig-keit vorliegt, ein Vorberuf mit einbezogen wird, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattfand. Einige Versicherer beschränken sich dabei auf freiwillige Berufswechsel, andere nehmen die Prüf-ung auch bei unfreiwilligen Berufswechseln wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen vor. Wer einen Beruf ergreift, der einer niedrigeren Risikogruppe zuzuordnen ist, muss deshalb nicht automatisch weniger zahlen.

Es lohnt sich aber manchmal, dies dem Versicherer mitzuteilen.


Kann ich den Beitrag aussetzen wenn ich arbeitslos werde?

Recht viele Versicherer gestatten mittlerweile, dass ein Kunde bei Arbeitslosigkeit seinen Beitrag vorübergehend nicht zahlen muss. Versicherte können zum Beispiel im Falle von Arbeitslosigkeit ihren Versicherer fragen, ob die Beitragszahlung vorüber-gehend ausgesetzt werden kann. Dieses Ruhen des Vertrags führt normalerweise aber zum (vorübergehenden) Aussetzen des Versicherungsschutzes


Angenommen, die Frist für den Verzicht auf das Rücktrittsrecht des Versicherers vom Vertrag ist abgelaufen. Habe ich dann Anspruch auf eine Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit, wenn ich bei Vertragsabschluss eine Erkrankung nicht angegeben hatte?

Nein. Zunächst zum Rücktritt an sich: Er führt zur rückwirkenden Aufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung und zum Ver-lust des Versicherungsschutzes. Der Versicherer kann den Rücktritt erklären, wenn ihm bekannt wird, dass der Kunde wichtige Angaben unterlassen hat. Das kann vor dem Leistungsfall sein. Bei einer bereits eingetretenen Berufsunfähigkeit bleibt nach § 21 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) die Leistungspflicht des Versicherers nur bestehen, wenn kein unmittelbarer Zu-sammenhang zwischen den verschwiegenen gesundheitlichen Umständen und der Ursache für den Eintritt des Versicherungs- falls besteht. Das Rücktrittsrecht beträgt nach § 21,3 VVG fünf Jahre.

Doch Achtung: Ein solcher Verzicht be- zieht sich nur auf versehentliche Falschangaben im Antrag. Der Kunde ist verpflichtet, seinem Versicherer alle Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Wer aber nur aus Unwissenheit oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, behält nach Ablauf der Rücktrittsfrist den Versicherungs-schutz.

Unterließ jemand eine Information vorsätzlich oder macht gar falsche Angaben, werten Gerichte das in der Regel als arglistige Täuschung. Hier ist noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss ein Rücktritt möglich. Dann kann der Versicherer den Vertrag anfechten und sich so trotz einer Klausel mit Verzicht auf das Rücktrittsrecht vom Vertrag lösen und die Leistung ablehnen. Es kommt dann auch nicht mehr darauf an, ob ein Zusammenhang zwischen der verschwiegenen Vorerkrankung und der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit besteht.

Weist der Versicherer eine arglistige Täuschung nach, bekommt der Kunde keine Berufsunfähigkeitsrente. Dabei muss der Ver-sicherte aber zumindest nach Auffassung des Versicherungsombudsmanns bei Antragstellung mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass der Versicherer ihm bei Kenntnis des wahren Sachverhalts nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen Versicher-ungsschutz gewährt hätte.


Wann sollten Versicherte zu einem anderen Unternehmen in einen als „sehr gut“ bewerteten Tarif oder innerhalb seines Unternehmen zu einem besseren Tarif wechseln?

Nur diejenigen, die vor Jahren einen Vertrag mit wirklich schlechten Bedingungen abgeschlossen haben, sollten sich noch ein-mal auf die Suche nach einem besseren Vertrag machen. Dann empfiehlt es sich, den gesamten Markt zu betrachten und gleichzeitig eine Vielzahl von Angeboten bei Versicherern einzuholen, die Tarife mit „sehr gut“ oder „gut“ bewerteten Beding-ungen im Angebot haben. Normalerweise ist ein Wechsel selten anzuraten. Das mit der Zeit gestiegene Einstiegsalter führt in der Regel zu höheren Beiträgen. Inzwischen aufgetretene Erkrankungen können Risikoaufschläge oder sogar eine Antragsab-lehnung bringen. Handelt es sich um Krankheitsbilder, die Versicherer immer ablehnen, kann es sein, dass gar kein anderer Ver-sicherungsschutz mehr zu haben ist. Ein Wechsel kommt also vor allem dann infrage, wenn Sie gesund geblieben sind und sich die Beiträge beim Neuabschluss im Bereich des Bezahlbaren bewegen.


Wie hoch sollte die Versicherungssumme und damit die Berufsunfähigkeitsrente sein?

Wir empfehlen, die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand Ihrer zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu be-rechnen. Steigt Ihr Einkommen mit der Zeit, können Sie in Verträgen mit einer Nachversicherungsgarantie unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz nach oben anpassen.

Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben systematisch:

Auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung/Beamtenversorgung,
  • betriebliche Altersvorsorge,
  • Einkünfte aus privaten Sparprodukten (Sparanlagen, Lebensversicherungen),
  • gesetzliche Erwerbsminderungsrente,
  • sonstige Einnahmen aus Immobilienvermietung.

Auf der Ausgabenseite zu berücksichtigen:

  • allgemeine Lebenshaltungskosten (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Gebrauchsgegenstände),
  • Wohnung/Miete,
  • Auto/andere Verkehrsmittel,
  • Versicherungen/Krankenversicherung (bei freiwillig gesetzlich Versicherten wird auch auf private Renteneinnahmen Bei- trag erhoben, ohne dass der Rentenversicherungsträger einen Anteil davon trägt),
  • Urlaub/Sonderausgaben.

Erhalten gesetzlich Rentenversicherte eine Erwerbsminderungsrente, hängt deren Höhe vom Durchschnitt der eingezahlten Bei-träge vor Eintritt der Erwerbsminderung ab. Der Durchschnitt wird bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet.

Der aktuelle Anspruch geht aus der jährlichen Renteninformation hervor. Allerdings fehlt darin noch die Kürzung um 10,8 Proz-ent bei Rentenbeginn vor dem 63. Geburtstag. Diese Grenze für den abschlagsfreien Zugang wird seit 2012 schrittweise auf 65 Jahre angehoben, wobei es für erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bis 2024 bei 63 Jahren bleibt. Ab dann sind 40 Pflichtbeitragsjahre nötig. Außerdem zu berücksichtigen: Auch Steuern und Sozialabgaben verringern die verfüg-bare Erwerbsminderungsrente.


Wie sichere ich mich gegen die steigende Inflation ab?

Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Dynamik. Zum einen die Beitragsdynamik. Dabei steigt der Beitrag regelmäßig an. Das ist üblicherweise bei allen Tarifen möglich. Zum anderen eine dynamische Anpassung der Rente im Leistungsfall. Das erlauben mittlerweile immer mehr Tarife. Dass die ausgezahlte Rente regelmäßig um einen bei Vertragsbeginn festgelegten Prozentsatz steigt, ist besonders wichtig, falls eine Berufsunfähigkeit bereits in jungen Jahren eintritt.

Die dynamische Anpassung der Beiträge erfolgt ebenfalls um einen bestimmten Prozentsatz jährlich. Kunden müssen natürlich darauf achten, dass sie sich nicht über- nehmen und den Beitrag irgendwann nicht mehr aufbringen können – besonders bei Kombinationen aus Geldanlage und Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Aussetzen von ein bis zwei Erhöhungen hintereinander ist in der Regel möglich. Eine dynamische Anpassung hat den Vorteil, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regelmäßig ohne er- neute Gesundheitsprüfung anheben kann. Dies führt natürlich zu höheren Beiträgen.

Wählen Kunden als Überschusssystem das Bonussystem, dann verwendet der Versicherer erwirtschaftete Überschüsse im Leistungsfall zur Rentenerhöhung. Nach- teil: Der Kunde kann dann nicht genau wissen, wie hoch seine Rente im Falle eines Falles wäre. Besser ist es, Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen. Dadurch sinkt der Beitrag, und der Versicherte weiß stets, mit wie viel Berufsunfähigkeitsrente er genau rechnen kann.

Eine nachträgliche Erhöhung der vereinbarten Rente ist auch über eine Nachversicherungsgarantie möglich.


Was ist eine Nachversicherungsgarantie?

Über eine Nachversicherungsgarantie haben Sie die Möglichkeit, bei wichtigen Änderungen Ihrer Lebensumstände eine größere Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung auf einmal vorzunehmen – etwa durch Heirat, Geburt eines Kindes oder einer Gehaltssteigerung. Einige Tarife lassen eine Erhöhung auch ohne Anlass zu.

Eine gute Nachversicherungsgarantie ist ein wichtiger Vertragsbestandteil, denn der Versicherungsbedarf erhöht sich im Leben vieler Menschen oft punktuell deutlich. Meistens kann die Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Alter, häufig 45 Jahre, ausgeübt werden. Außerdem darf sie sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen. Es gibt Grenzen für die Rentenerhöhung pro Anlass und auch für die absolute Rente insgesamt.


Wie lange sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?

Am besten bis zum 67. Lebensjahr, also bis zum Renteneintritt. Ist der Beitrag dafür zu teuer, dann wenigstens bis 63 oder 65 Jahre.


Sollte man selbst im Internet nach einem guten Versicherungsschutz suchen oder beim Vertreter oder Makler?

Wir empfehlen auf jeden Fall unsere Tests zum Thema. Sich vorab zu informieren, ist sehr sinnvoll. Für den Abschluss kommt es darauf an, ob Sie einen guten Makler Ihres Vertrauens kennen, denn eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden und abzuschließen, ist keine Kleinigkeit.

 Quelle: © Stiftung Warentest