Gewerbliche Glasversicherung
Versicherungsschutz für Geschäftsbetriebe sowie für Geschäfts- und Bürogebäude
Scherben bringen Glück, so ein gängiges Sprichwort. Aber zunächst bringen sie nur Kosten. Denn moderne Isolierglas-scheiben sind teuer und häufig Beschädigungen ausgesetzt. Der Ersatz von großen Schaufensterscheiben kann schnell ein kleines Vermögen kosten. Eine winzige Unachtsamkeit kann so zu hohen Reparaturkosten führen.
Die von uns angebotene, gewerbliche Glasversicherung hilft hier.
Was ist versichert?
Versicherungsumfang
Geschäftsbetriebe
Büro- und Geschäftsgebäude
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Versichert ist die gesamte Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) inkl. Profilbau-gläser, Glasbausteine und Betongläser bis 8 qm Einzelscheibengröße.
Bis 500,- EUR je Schadenereignis sind darüber hinaus versichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.
Gesondert zu beantragen sind Werbeanlagen, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, sowie besondere Verglasungen wie Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung. Des weiteren Abdeckungen von Sonnen-kollektoren, Aquarien- / Terrarienscheiben, Schriftscheiben von Fotosetzgeräten.
Nicht versicherbar sind Verglasungen an Fahrzeugen, Kopiergeräten, geschlossenen Kühlanlagen, Tanzflächen aus Glas, beschädigte Verglasungen, nicht einwandfrei brennende Leuchtröhren sowie Scheiben und Platten aus Glas oder Kunst-stoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays.
Versichert ist die gesamte mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) bis 8 qm, inkl. Profilbaugläser, Glasbausteine und Betongläser.
Bis 500,- EUR sind mitversichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.
Gesondert zu beantragen sind: Verglasungen von Ladengeschäften und Gaststätten, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, Werbeanlagen, Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Abdeckungen von Sonnenkollektoren.
Hier kann entweder die Verglasung des gesamten Gebäudes versichert werden oder aber nur die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (dies sind z.B. Verglasungen von Treppenhäusern, Gemein-schafts-, Keller-, und Bodenräumen, Windfängen oder Wetterschutzvorbauten).