Glasversicherung


Gewerbliche Glasversicherung

Versicherungsschutz für Geschäftsbetriebe sowie für Geschäfts- und Bürogebäude

Scherben bringen Glück, so ein gängiges Sprichwort. Aber zunächst bringen sie nur Kosten. Denn moderne Isolierglas-scheiben sind teuer und häufig Beschädigungen ausgesetzt. Der Ersatz von großen Schaufensterscheiben kann schnell ein kleines Vermögen kosten. Eine winzige Unachtsamkeit kann so zu hohen Reparaturkosten führen.

Die von uns angebotene, gewerbliche Glasversicherung hilft hier.

Was ist versichert?
Die Glasversicherung bezahlt den Ersatz von zerbrochenen Scheiben, inkl. Montagekosten. Sofern der Einsatz einer Notverglasung notwendig ist, werden auch diese Kosten von der Glasversicherung übernommen. Unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat.
Versicherungsumfang
Wir unterscheiden zwischen der Glasversicherung für Geschäftsbetriebe und der Glasversicherung für Geschäfts- und Bürogebäude.
Geschäftsbetriebe
Die gewerbliche Glasversicherung für Geschäftsbetriebe kann für alle Betriebe abgeschlossen werden, die im Tarifbuch „Sachversicherung für das Gewerbe“ mit einer Prämie aufgeführt sind. Hierbei sind die Annahmerichtlinien des Tarifbuches zu beachten.
Büro- und Geschäftsgebäude
Die gewerbliche Glasversicherung für Büro- und Geschäftsgebäude kann für Bürogebäude, Geschäftsgebäude (Geldinstitute, Hotels, Pensionen, Sportzentren), kommunale und kirchliche Gebäude (Kindergärten, Schulen, Kranken-häuser, Sanatorien, Museen, Theater, Messe- und Sporthallen, Schwimmbäder) abgeschlossen werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen
Was ist bei Geschäftsbetrieben versichert?

Versichert ist die gesamte Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) inkl. Profilbau-gläser, Glasbausteine und Betongläser bis 8 qm Einzelscheibengröße.

Bis 500,- EUR je Schadenereignis sind darüber hinaus versichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.

Gesondert zu beantragen sind Werbeanlagen, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, sowie besondere Verglasungen wie Gläser, Blei- und Messingverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung. Des weiteren Abdeckungen von Sonnen-kollektoren, Aquarien- / Terrarienscheiben, Schriftscheiben von Fotosetzgeräten.

Nicht versicherbar sind Verglasungen an Fahrzeugen, Kopiergeräten, geschlossenen Kühlanlagen, Tanzflächen aus Glas, beschädigte Verglasungen, nicht einwandfrei brennende Leuchtröhren sowie Scheiben und Platten aus Glas oder Kunst-stoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays.

Was ist bei Büro- und Geschäftsgebäuden versichert?

Versichert ist die gesamte mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenverglasung sowie Kunststoffe (Scheiben, Platten, Spiegel) bis 8 qm, inkl. Profilbaugläser, Glasbausteine und Betongläser.

Bis 500,- EUR sind mitversichert: Kosten für Gerüste, Kräne, Befestigung von Hindernissen, Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien, Umrahmungen, Mauerwerk, Schutzeinrichtungen sowie Ersatz von beschädigten Waren und Dekorationsmitteln.

Gesondert zu beantragen sind: Verglasungen von Ladengeschäften und Gaststätten, Verglasungen mit Einzelgrößen über 8 qm, Werbeanlagen, Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Abdeckungen von Sonnenkollektoren.

Hier kann entweder die Verglasung des gesamten Gebäudes versichert werden oder aber nur die Verglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (dies sind z.B. Verglasungen von Treppenhäusern, Gemein-schafts-, Keller-, und Bodenräumen, Windfängen oder Wetterschutzvorbauten).

Was ist generell NICHT versichert?
Eine Glasversicherung entschädigt nur bei Glasbruch, nicht versichert sind Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen).