Gebäudeversicherung


Gewerbliche Gebäudeversicherung

Schutz für gewerbliche Immobilien vor Feuer, Sturm oder Leitungswasser

Nicht nur Privathäuser und Wohnungen brauchen einen umfassenden Versicherungsschutz, auch Gewerbeimmobilien sollten ausreichend versichert werden. Schließlich können Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser bestehende Werte zerstören.

Wenn die gesamte Immobilie nicht mehr nutzbar ist, kann das herbe Umsatzverluste bedeuten: Ein Produktionsbetrieb kann keine Waren mehr herstellen, ein Einzelhandelsgeschäft nichts mehr verkaufen.

Um die finanziellen Folgen in einer solchen Situation abzumildern, sollte jeder Gewerbetreibende, der eine Immobilie besitzt, über eine gewerbliche Gebäudeversicherung mit einer
angemessen hohen Versicherungssumme verfügen.

Was ist im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung versichert?
Versichert ist das gesamte Gebäude (auch Um- und Anbauten) einschl. Fundamenten, Grund- und Kellermauern. Hierzu gehören auch alle Einrichtungen und Einbauten, die als Gebäudebestandteil anzusehen sind und der dauernden Nutzung des Gebäudes dienen. Bei vermieteten Gebäuden sollten vom Mieter eingebrachte Sachen bei der Summenermittlung berücksichtigt werden, sofern nicht bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Welche Gefahren sind versichert?
Das Gebäude kann gegen Schäden versichert werden, die durch:
– Feuer
– Leitungswasser
– Sturm- und Hagel
entstehen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was deckt die Gefahr Feuer ab und was nicht?
Versichert sind Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag sowie der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung. Es sind auch Schäden versichert, die erst durch die Brandbekämpfung entstanden sind (z. B. durch Löschwasser). Nicht versichert sind u. A. Schäden durch Kriegsereignisse, innere Unruhen, Erdbeben und Kernenergie.
Was deckt die Gefahr Leitungswasser ab und was nicht?
Versichert sind Schäden am versicherten Gebäude, wenn diese durch Leitungswasser, welches bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt werden. Nicht versichert sind z. B. Schäden, die durch Plansch- oder Reinigungswasser oder Leitungswasser aus Gieskannen oder Eimern entstanden sind.
Was deckt die Gefahr Sturm/Hagel ab und was nicht?
Verursacht ein Sturm (Windgeschwindigkeit mindestens 63km/Stunde) oder Hagel einen Schaden an dem versicherten Gebäude, wird dieser durch die gewerbliche Gebäudeversicherung ersetzt. Nicht versichert sind u. A. Schäden durch Sturmflut.
Was wird im Schadenfall ersetzt?
Ersetzt werden bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer durch den Versicherungsfall entstandenen, nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Die Reparaturkosten können gekürzt werden, soweit durch die Reparatur der Versicherungswert erhöht wird.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme muss der Versicherungsnehmer Ihnen aufgeben. Die Absicherung von gewerblichen Gebäude ist entweder zum Neuwert, zum Zeitwert oder zum gemeinen Wert möglich. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Summe anpasst, wenn sich durch Um- oder Anbauten der Versicherungswert ändert.
An welchem Ort besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz bezieht sich stets auf das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude, diese Anschrift muss deswegen im Antrag genau erfasst werden (z. B. 22301 Hamburg, Hauptstr. 3 a).