Nachfolgend finden Sie nützliche Formulare, die Sie mit einem Klick auf das benötigte Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen und verschicken können.
REISEVERSICHERUNG
Für eine schnelle Schadenregulierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Bitte senden Sie uns immer die auch die oben auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen.
Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift des Patienten,
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes,
- Krankheitsbezeichnung,
- Behandlungszeitraum,
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses,
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung.
Bei stationärer Behandlung ist sofort der Notrufservice unter der Tel.-Nr. 040 55557877 aus dem Inland oder +49 40 55557877 aus dem Ausland unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.
Ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport wird ausschließlich von den Spezialisten unserer weltweiten Notruf-Services auf Reisen organisiert.
Dieser ist rund um die Uhr aus Deutschland unter der Tel.-Nr. 040 55557877 aus dem Inland oder +49 40 55557877 aus dem Ausland unter Angabe der Versicherungsnummer und ggf. des Reiseveranstalters zu verständigen.
Bitte bei USA Reisen dringend beachten: Nehmen Sie in den USA bei Krankenhausaufenthalten gesundheitstechnische Dienstleistungen in Anspruch, leisten Sie bitte auf gar keinen Fall eine Vorauszahlung auf die anfallenden Kosten, sofern Sie vom Leistungserbringer hierzu aufgefordert werden. Eine Prüfung der erbrachten Leistungen und Kosten kann durch die Vorauszahlung erheblich erschwert werden. Wir als Ihr Versicherer können Sie dann nicht mehr vor ungerechtfertigten Kostenerhebungen schützen. Ein Krankenhaus darf auch in den USA die Behandlung eines Patienten nicht verweigern. Wenden Sie sich bei Bedarf und für weitere Informationen auch gerne an unseren Notruf-Service auf Reisen (aus dem Ausland: +49 40 5555 7877).
KRANKENVersicherung für URLAUBSREISEN
KRANKENVersicherung für LANGFRISTIGE AUFENTHALTE
KRANKENVersicherung für AUSLÄNDISCHE GÄSTE
Für eine schnelle Schadenregulierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
Bitte senden Sie uns immer die auch die oben auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen.
- Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
(bei der Urlaubsgarantie die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
- Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
- Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reiserücktritt)
- Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
- Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises zur Probezeit
- Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College (gilt nur bei Reiserücktritt)
- Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses (nur bei Reiserücktritt)
- bei einer Vorladung vor Gericht, einer Scheidungsklage oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise
- bei der Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes ein entsprechendes tierärztliches Attest
Bitte beachten Sie: Bei geringfügigen Schäden bis 300 € reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
REISERÜCKTRITT Versicherung
URLAUBSGARANTIE Versicherung
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