Unterstützungskasse


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Unterstützungskasse – Für beide Seiten gut


Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente ist aus folgenden Gründen für alle Beteiligten von Vorteil:

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Steuerfreiheit der Beiträge
  • Sozialversicherungsfreiheit
  • Anpassung laufender Versorgungsleistungen
  • Doppelte Sicherung der Versorgungsleistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und Verpfändungsvereinbarung
  • Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich

Vorteile für Arbeitgeber

  • Mitarbeitermotivation – Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Bilanzneutralität (keine Bilanzierung beim Arbeitgeber-Trägerunternehmen der Unterstützungskasse)
  • Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und mindern dadurch die steuerliche Belastung des Arbeitgebers.
  • Der Arbeitgeber trägt keine betriebsfremden Risiken (Versorgungsleistungen werden von Unterstützungskasse erbracht).
  • Verlagerung von Verwaltungsaufwand auf die Unterstützungskasse
  • Reduzierung der Lohnnebenkosten – Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
  • Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich