Die Reise-Rücktrittsversicherung für Einzel-/Familien-Reisen
Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!
Mit der Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre Reise für den Fall der Fälle ab – und das weltweit.
Leistungen der Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie
Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, erstatten wir aus der Reise-Rücktrittsversicherung die folgenden Kosten:
- vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornokosten
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zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt)
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bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
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bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittsversicherung gilt in den folgenden Fällen:
- schwere Verletzungen, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
- Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Die integrierte Urlaubsgarantie der HanseMerkur ergänzt Ihren Schutz nochmals.
Wir ersetzen Ihnen im versicherten Fall:
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Den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen
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Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss (spätestens ab dem 9. Reisetag)
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Mehrkosten bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen am Urlaubsort, die eine planmäßige Rückreise verhindern
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Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit als versicherten Grund
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Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
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Anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise aus einem versicherten Grund