Berufsunfähigkeit – Absicherung der Arbeitskraft


Linie_AbicaBerufsunfähigkeitsversicherung (BU): Arbeitskraft absichern

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung besser vorsorgen für den Fall der Berufsunfähigkeit


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für das unterschätzte Risiko

Stichtag 1. Januar 2001: Waren Sie jünger als 40 Jahre? Dann können Sie bei Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Leistungen mehr erwarten. Auch für die Älteren wurden die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung stark reduziert. Bei einer Berufsunfähigkeit würde demnach Ihre gesamte Lebensplanung umgeworfen werden. Denn Berufsunfähigkeit nimmt Ihnen nicht nur Ihr Einkommen, sie macht Ihnen auch die finanzielle Vorsorge für Ihr Alter unmöglich.

Berufsunfähigkeit ist ein Thema für jeden:

Das Risiko der Berufsunfähigkeit besteht längst nicht nur für „gefährliche“ Berufe. Nur ca. 10% aller Fälle von Berufsunfähigkeit haben ihre Ursache in einem Unfall. 90% sind hingegen die Folge von Erkrankungen, die in hohem Maße auch bei Berufen mit sitzender Tätigkeit auftreten.
Gründe für eine Berufsunfähigkeit:
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Jeder 4. Arbeitnehmer wird berufsunfähig

Laut einer Studie des Bundesgesundheitsministeriums kann jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bis zum Rentenalter arbeiten und wird berufsunfähig.

Dabei ist Ihre Arbeitskraft Ihr wichtigstes Gut, dass es Ihnen ermöglicht, ein Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, Ihren Beruf auszuüben, hat dies weitreichende finanzielle Folgen: Denn der Staat hat die Berufsunfähigkeitsrente zum 01. Januar 2001 stark gekürzt. Nach dem 01. Januar 1961 Geborene erhalten vom Staat gar keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente.

 

Unsere Produkt-Highlights im Detail

  • Prognosezeitraum nur „voraussichtlich 6 Monate“
  • Überschüsse werden mit den Beiträgen verrechnet oder in einen unserer Top-Fonds investiert
  • Zinslose Beitragsstundung bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit
  • Rückwirkende Zahlung ab Beginn der Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
  • bei Versicherten über 55 Jahre Anschluss an Entscheidung der Sozialversicherung
  • Garantierte Rentensteigerung wählbar
  • Wiedereingliederungshilfe oder Soforthilfe bis 10.000 EUR möglich