Unterstützungskasse – Für beide Seiten gut
Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge bzw. Betriebsrente ist aus folgenden Gründen für alle Beteiligten von Vorteil:
Vorteile für Arbeitnehmer
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Steuerfreiheit der Beiträge
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Sozialversicherungsfreiheit
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Anpassung laufender Versorgungsleistungen
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Doppelte Sicherung der Versorgungsleistungen durch Pensions-Sicherungs-Verein a.G. (PSV) und Verpfändungsvereinbarung
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Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich
Vorteile für Arbeitgeber
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Mitarbeitermotivation – Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen
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Bilanzneutralität (keine Bilanzierung beim Arbeitgeber-Trägerunternehmen der Unterstützungskasse)
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Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben und mindern dadurch die steuerliche Belastung des Arbeitgebers.
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Der Arbeitgeber trägt keine betriebsfremden Risiken (Versorgungsleistungen werden von Unterstützungskasse erbracht).
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Verlagerung von Verwaltungsaufwand auf die Unterstützungskasse
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Reduzierung der Lohnnebenkosten – Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge
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Kombination mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung möglich