Private Rentenversicherung Rürup Rente mit Steuervorteilen
Als Selbstständiger, Freiberufler und Gewerbetreibender zahlen Sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher ist private Rentenversicherung besonders wichtig. Die private Rürup Rente ist hier die optimale Altersvorsorge, bei der Sie Steuern sparen und gleichzeitig eine insolvenzgeschützte Altersversorgung aufbauen können.
Aber auch für gut verdienende Angestellte oder Beamte ist die private Rentenversicherung ein interessantes Steuersparinstrument. Ebenso eignet es sich für ältere Sparwillige, da durch flexible Zahlungsmöglichkeiten auch hohe einmalige Beträge in eine monatliche Rente mit Steuervorteilen umgewandelt werden können.
Unsere Produkthighlights der privaten Rentenversicherung Rürup Rente (Basis Rente):
-
Hartz-IV-sicher und insolvenzsicher in der Ansparphase
-
Beiträge werden steuerlich gefördert
-
Laufende Beiträge und Einmalbeiträge möglich
-
Zuzahlungen sind möglich
-
Lebenslange private Rente ab 62 abrufbar
-
Berufsunfähigkeitsrente möglich mit steuerlichen Vorteilen
-
Absicherung Ihrer Hinterbliebenen möglich – in der Ansparphase auch mit freier Vererbbarkeit
-
Zukunftsgarantie – die permanente Günstigerprüfungen für Leistungserhöhungen
-
Pflegeoption in Form einer erhöhten Rente im Tausch gegen eine Todesfallleistung in der Rentenbezugsphase
-
„BU-Retter“ für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach Beitragsfreistellung der Rürup Rente
Gründe für die Rürup-Rente
Der Staat fördert auch Selbständige bei der Rentenversicherung
Diese staatlich geförderte Altersvorsorge – auch Basis -Rente genannt – verdankt ihren längst in die Alltags-sprache übergegangenen Namen dem Ökonomen Bert Rürup. Sie ist nicht umlagefinanziert, sondern kapital-gedeckt. Der gesparte Betrag wird lebenslang verrent-et. Vor allem Selbständige mit hoher Steuerbelastung sind die Zielgruppe der Rürup-Rente, denn sie können die Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht oder nur bedingt nutzen. Bei ALG II (Hartz IV) oder Pflegebedürftigkeit wird die Rürup-Rente nicht berücksichtigt, zudem ist sie in der Ansparphase un-pfändbar.
So sichern Sie sich mit der Rürup-Rente ab
Voraussetzungen für die Rürup-Rente:
- Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen.
- Die Rente oder Teile daraus dürfen nicht in einer Summe ausgezahlt werden.
- Vor Vollendung des 62. Lebensjahres dürfen keine Auszahlungen erfolgen.
- Die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht vererbbar.
- Die Ansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Vor allem Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können mit der Rürup-Rente direkt aus unversteuertem Einkommen privat vorsorgen. Wichtig ist, dass der Versicherer im Vertrag bestätigt, dass die Rentenversicherung die Kriterien für eine kapitalgedeckte Leibrentenversicherung gemäß §10 des Einkommenssteuergesetztes (EStG) erfüllt, damit die Beträge steuerlich absetzbar sind. Der Versicherer übernimmt zudem das Risiko, wie lange der Versicherte lebt und Rente erhält.
Vorteile der Rürup-Rente im Überblick
- Sie erhalten garantierte lebenslange Rentenzahlungen, die wie die gesetzlichen Rentenzahlungen versteuert werden.
- Die Finanzierung der Rürup-Rente erfolgt über die so genannte Kapitaldeckung: Die Beiträge werden in einem Kapitalstock angesammelt.
- Im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rente bleibt die Rürup-Rente in demografisch und wirtschaftlich schwachen Zeiten stabil.
- Besitzer einer Rürup-Rente haben die Wahl zwischen monatlicher, halb-, oder vierteljährlicher sowie jährlicher Zahlungsweise.
- Sie können die vereinbarten Beitragszahlungen aufstocken oder herabsetzen oder – z. B. wegen schlechter Auftragslage oder Arbeitslosigkeit – sogar aussetzen.
- Durch flexible Extrazahlungen können Sie den steuerlichen Förderrahmen voll ausnutzen und damit Sondereinkünfte gezielt zur Erhöhung der Rente einsetzen.
- Sie können die Anspar- und Auszahlungsphase flexibel vereinbaren, vorausgesetzt die Rentenzahlungen beginnen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres.
- Auf Wunsch können ein Hinterbliebenen- sowie Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz vereinbart werden.
Wer spart mit Rürup?
Der Staat fördert Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Nutznießer der Rürup-Rente sind vor allem die Personen, die nicht im Rahmen der Riester-Rente zulageberechtigt sind und denen auch sonst keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für das Alter zur Verfügung steht. Das sind im Wesentlichen Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende: Sie können seit 2005 von der staatlichen Förderung der Rürup-Rente profitieren.
Aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamten eignet sich die Rürup-Rente als Ergänzung der Altersvorsorge. Sie lohnt sich ebenso für ältere Sparer, die einige Jahre vor Rentenbeginn hohe Einmalbeiträge in eine lebenslange Altersvorsorge investieren möchten. Die angesparte Summe einer Rürup-Rente wird am Ende ihrer Laufzeit lebenslang verrentet, so dass der Ruheständler eine sichere finanzielle Basis hat.
Staatliche Förderung
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommenssteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Außerdem unterstützt der Staat Einzahlungen in die Rürup-Rente im Vergleich zum Riester-Vertrag wesentlich stärker, wenn man größere Summen für das Alter ansparen möchte. Steigt die Steuerlast, steigt auch die Förderquote der Rürup-Rente und somit auch das Verhältnis zwischen Steuerersparnis und erforderlichem eigenen Beitragsaufwand, sprich: die Rendite.
Steuervorteile durch Rürup-Rente
Rürup-Sparer können Beiträge steuerlich absetzen
Im Gegensatz zur Riester-Rente unterstützt der Staat bei der Rürup-Rente die Sparer ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Staatliche Zulagen gibt es neben den Steuervergünstigungen nicht.
Besteuerung der Rürup-Rente in der Ansparphase
2010 werden von dem investierten Beitrag maximal 70 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt – höchstens 14.000 Euro für Alleinstehende und 28.000 Euro für Verheiratete. Jährlich steigt die steuerliche Förderung um zwei Prozentpunkte. 2025 endet dieser Übergang: Dann ist der gesamte Beitrag bis zur Höchstgrenze steuerlich absetzbar. Folglich ändert sich auch die Summe, die maximal steuerbegünstigt in eine Rürup-Rente eingezahlt werden kann.
Besteuerung der Rürup-Rente in der Rentenphase
Leistungen aus Rürup-Renten-Verträgen werden steuerlich genauso behandelt wie Renten aus der gesetzlichen Versicherung. Ebenfalls steuerpflichtig sind eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen.
Die Besteuerung erfolgt nach dem Kohortenprinzip: Rentenfreibeträge werden einmalig festgestellt und bleiben dauerhaft unverändert. Sie sind das individuelle Besteuerungsmerkmal eines Rentners. Es wird nur der Teil der Rente besteuert, der über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht. Ab 2040 ist die gesamte Rürup-Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Bis 2040 hängt der steuerpflichtige Rententeil vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Rürup-Modelle im Vergleich
Welches Sparmodell einer Rürup-Rente bzw. Basis-Rente passt zu Ihnen?
Unser tabellarischer Vergleich der wichtigsten Rürup-Modelle zeigt Ihnen, welche Sparform für Sie geeignet ist.
Die 2 häufigsten Rürup-Spar-Modelle im Vergleich
Rürup-Rentenversicherung | Rürup-Fondssparplan | |
---|---|---|
Grundmodell | private Rentenversicherung mit gesetzlich vorgeschrieb-enem Höchstrechnungszins von 1,25 % | Fondssparplan mit Investition in Aktien und festverzins-liche Wertpapiere (Renten) |
Mögliche Anlagesumme | Die mögliche Anlagesumme ist grundsätzlich unbegrenzt. Für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es Höchstbeiträge. Von dem investierten Beitrag wird ein jährlich festgelegter %-Satz als Sonderausgabe berücksichtigt – in 2010 sind das 70%. Bis 2025 steigt dieser %-Satz auf 100%. | Die mögliche Anlagesumme ist grundsätzlich unbegrenzt. Für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es Höchstbeiträge. Von dem investierten Beitrag wird ein jährlich festgelegter %-Satz als Sonderausgabe berücksichtigt – in 2010 sind das 70%. Bis 2025 steigt dieser %-Satz auf 100%. |
Chance auf Wertentwicklung | mittel, Beteiligung des Sparers an den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen, diese Überschüsse können zusätzlich in Fonds fließen (Renditesteigerung) | hoch, Partizipation an den Kursentwicklungen der Wert-papiere; mögliche Rendite ca. 5 – 7 % |
Sicherheit des Kapitals | hoch, Beiträge und staatliche Förderung sind zum Renten-beginn garantiert, Mindestverzinsung auf den Sparanteil 1,25 % | mittel, Beiträge und staatliche Förderung sind zum Rentenbeginn garantiert; keine Mindestverzinsung |
Verfügbarkeit bis zum Rentenbeginn | nicht gegeben; Auszahlung erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Das Kapital darf nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. | nicht gegeben; Auszahlung erst ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Das Kapital darf nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden. |
Steuern | Einzahlungen sind steuerlich im Rahmen der Höchstbei-träge absetzbar; Besteuerungsanteil der Renten wird voll versteuert (Teil der Rente, der über den jeweils gültigen Rentenfreibetrag hinausgeht). Der Rentenfreibetrag richt-et sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Ab 2040 wird die Rente zu 100% versteuert. | Einzahlungen sind steuerlich im Rahmen der Höchst-beiträge absetzbar; Besteuerungsanteil der Renten wird voll versteuert (Teil der Rente, der über den jeweils gültig-en Rentenfreibetrag hinausgeht). Der Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbe-zugs. Ab 2040 wird die Rente zu 100% versteuert. |
Abschluss- & Verwaltungskosten | mittel-hoch, Abschluss- und Verwaltungskosten | hoch, Abschluss- und Verwaltungskosten; ggf. Depotgebühren |
Auszahlung | Umwandlung des Kapitals in eine Rente | Umwandlung des Kapitals in eine Rente |
Für wen geeignet? | geeignet für sicherheitsbewusste Sparer zwischen 30 und 55, die kein Risiko eingehen aber eine hohe Garantierente wollen | für jüngere risikobereite Sparer bis 40 Jahre wegen der langen Laufzeit und höheren Renditechancen geeignet |