Reise-Rücktrittsversicherung


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Die Reise-Rücktrittsversicherung für Einzel-/Familien-Reisen


 

Es ist ärgerlich genug, wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten können oder sie vorzeitig abbrechen müssen. Umso mehr, wenn Sie zusätzlich noch auf Ihren Storno- und Rückreisekosten sitzen bleiben!

Mit der Reise-Rücktrittsversicherung der HanseMerkur sichern Sie Ihre Reise für den Fall der Fälle ab – und das weltweit.

Leistungen der Reise-Rücktrittsversicherung plus Urlaubsgarantie

Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, erstatten wir aus der Reise-Rücktrittsversicherung die folgenden Kosten:

  • vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt)
  • bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
  • bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
  • bei verspäteter Rückreise die nachweislich entstandenen Rückreisekosten (z.B. Bahn, Flug etc.)

 

Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

  • schwere Verletzungen, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
  • Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Die integrierte Urlaubsgarantie der HanseMerkur ergänzt Ihren Schutz nochmals.

Wir ersetzen Ihnen im versicherten Fall:

  • Den gesamten Reisepreis, wenn eine Reise innerhalb der ersten Urlaubshälfte abgebrochen werden muss, max. jedoch in den ersten 8 Reisetagen
  • Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen, wenn die Reise später abgebrochen werden muss (spätestens ab dem 9. Reisetag)
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise aufgrund von Elementarereignissen am Urlaubsort, die eine planmäßige Rückreise verhindern
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit als versicherten Grund
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Anteilige Erstattung der Reiseleistung bei Unterbrechung der Reise aus einem versicherten Grund

 


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